Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und aktuell die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) (international: General Data Protection Regulation (GDPR)) verlangt von Unternehmen, bei denen 10 oder mehr Mitarbeiter mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Darüber hinaus fordern viele Auftraggeber und Auftragnehmer angepasste Lösungen der technischen, organisatorischen und rechtlichen Informationssicherheit (CRITIS, ISO 27001, VDS 3473 Cybersecurity…)
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