Förderung unternehmerischen Know-hows
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Das Wissen, das für die Führung eines mittelständischen Unternehmens notwendig ist, erfordert Knowhow aus vielen Fachbereichen. Holen Sie sich jetzt die notwendige Unterstützung durch unsere Berater – und sichern Sie sich die Ihnen dafür zustehenden Fördermittel.
EuroExpertise ist registriertes Beratungsunternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Unser hier angebotenes Beratungskonzept in 4 Phasen ist gemäß der BAFA Anforderungen als förderungswürdig einzustufen. Daher können unsere Beratungsleistungen mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden
Zur Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands gewährt die BAFA im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Zuschüsse zu den Kosten einer externen Unternehmensberatung durch EuroExpertise. Hierfür stehen Mittel aus dem ESF zur Verfügung.
Antragsberechtigt
Die neue „Förderung unternehmerischen Know-hows” richtet sich an
Die Förderung können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Anspruch nehmen, die seit mindestens einem Jahr am Markt bestehen und
Art und Höhe
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den von EuroExpertise in Rechnung gestellten Beratungskosten. Erstattet werden das vereinbarte Beraterhonorar, Auslagen des Beraters sowie Reisekosten (jeweils ohne Umsatzsteuer). Der Höchstzuschuss beträgt variiert, ist jedoch meist um 1.500 Euro. Die Fördergrenzen und Kategorien sind unten aufgelistet
Innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinien kann ein Antragsteller Zuschüsse für mehrere Beratungen erhalten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Beratungen sich inhaltlich voneinander unterscheiden.
Antragstellung
Hier kommt Ihnen unsere Erfahrung zu Gute. Unsere Beratungsleistungen erfüllen die notwendigen Anforderungen.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung und erklären Ihnen vorab, welche unserer Beratungsleistungen förderfähig sind.
Die Gewährung der Förderleistung erfolgt erfahrungsgemäß regelmäßig und unproblematisch (wenn auch ohne Rechtsanspruch).
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ein förderungswürdiges Konzept
Gefördert wird die Beratung, nicht aber die Umsetzung. Daher müssen Berater und Auftraggeber hier ein klares, förderungswürdiges Konzept erarbeiten, dass diese beiden Elemente klar voneinander trennt.
Zum Beispiel ist die Vorbereitung und Beratung zur Einführung eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO9001:2015 eine förderbare Beratungsleistung, die Umsetzung und Zertifizierung jedoch nicht.
Haben Sie Fragen? Gern ist das Team der EuroExpertise für Sie da!
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